E-Mail-Newsletter richtig implementieren

Die Vielzahl von Newslettern, die sich beinahe täglich in unseren E-Mail-Postfächern ansammeln, kann überwältigend wirken. Diese Nachrichten werden in der Regel weder geöffnet noch gelesen. Insbesondere bei aggressiven Anbietern wie Temu scheint es, als ob das Unternehmen lediglich die Betreffzeile nutzt, um ihre Angebote zu präsentieren, ohne zu erwarten, dass die Inhalte tatsächlich gelesen werden.

Dennoch ist es für Unternehmen ratsam, diese Werbemaßnahme zu nutzen, um Kunden über Neuerungen und exklusive Angebote zu informieren und die Kundenbindung zu stärken. Ein weiterer Vorteil dieser Werbemaßnahme ist die Kostenersparnis, da die Einrichtung eines Newsletters kostengünstig ist. Die Erstellung eines E-Mail-Verteilers ist jedoch nicht unproblematisch, da mehrere Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Besonders die rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden, da bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) empfindliche Strafen bis zu 20 Mio. Euro drohen können.

Um einen Verteiler anzulegen, müssen zunächst die E-Mail-Adressen potenzieller Kunden generiert werden. Hierfür können persönliche Gespräche, telefonischer Kontakt im Verkauf und soziale Medien genutzt werden, meist greift man jedoch auf Einwilligungs- bzw. Anmeldeformulare auf der Webseite zurück.

Die von den Kunden erteilte Einwilligung ist notwendig, um den gesetzlichen Richtlinien zu entsprechen. Diese Einwilligung muss aktiv erfolgen oder sich aus einer „schlüssigen Handlung“ ableiten lassen. Nach einem Verkauf und der Angabe der E-Mail-Adresse können ohne konkrete Ablehnung E-Mails versendet werden. Es ist jedoch ratsam, zusätzlich eine schriftliche Einwilligung einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei den Inhalten der Newsletter muss ein Impressum vorhanden sein. Zudem muss in der Betreffzeile ersichtlich sein, dass es sich um Direktwerbung handelt.

Viele Webhosting-Dienste bieten automatische Mailingdienste an, was jedoch zu Problemen führen kann. Viele Anbieter haben ihre Server in den USA und können den strengen Datenschutzverordnungen der EU nicht entsprechen. Unternehmen müssen diesen Umstand bei der Entscheidung über die Nutzung eines automatisierten Verteilers berücksichtigen.

Interessante, klug eingesetzte E-Mail-Werbung kann nach wie vor große Erfolge erzielen und sollte eingesetzt werden. Die rechtliche Komplexität dieses Themas wird oft übersehen. Nach eingehender Beschäftigung sollte es jedoch jedem möglich sein, souverän mit der Materie umzugehen. Bei Unsicherheiten kann auch eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Abschrecken lassen sollte man sich jedoch keinesfalls.

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Blogeintrag: Titel Zwei